Das Unternehmen muss ein gewerbliches Bauunternehmen sein
Für die Neuaufnahme eines Gesellschafters ist in der Gesellschafterversammlung eine 3/4 Mehrheit notwendig.
Die Gesellschafteranteile richten sich bei Beitritt nach Unternehmergröße (Anzahl der Mitarbeiter) und werden dann alle drei Jahre je nach Umsatzentwicklung angepasst.
Die Unternehmensgrösse (Mindestdienstnehmeranzahl) von Beitrittswerbern muss 25 überschreiten.